Unser Träger Lieb­lings­kin­der unterstützt und fördert Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem und beson­de­rem Förderbedarf im Unter­richt der Regel­schu­le im nördlichen Ber­lin und im angren­zen­den Umland.

Dazu stel­len wir den Schu­len Schulassistẹntinnn und Schulassistẹnten zur Sei­te, wel­che die­se bei der Gemein­sa­men Erzie­hung von Kin­dern und Jugend­li­chen mit und ohne Behin­de­rung in der Lebens­welt Schu­le unterstützten.

Vor­aus­set­zung für einen Ein­satz der Schul­as­sis­tenz ist das Vor­lie­gen eines fest­ge­stell­ten Förderbedarfs auf den Gebie­ten: geis­ti­ge Ent­wick­lung, Autis­mus, körperlich- moto­ri­sche Ent­wick­lung, emo­tio­nal-sozia­le Ent­wick­lung, Sehen, Hören oder Ler­nen. Schulassistẹnten/innen unterstützen und fördern dann Kin­der und Jugend­li­chen jed­we­der Förderschwerpunkte in allen Schultypen.

Mit die­ser Förderung ver­fol­gen wir das Ziel, die Erfol­ge und Grund­la­gen aus der Elementarpädagogik kon­se­quent wei­ter zu entwickeln.

Antrags­weg
Schulassistẹnten/innen stel­len eine schul­or­ga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­me zur ergänzenden Unterstützung, Förderung, Hil­fe und Pfle­ge von Kin­dern und Jugend­li­chen mit Behin­de­rung dar. Um die­se in Anspruch zu neh­men, erhe­ben die Schu­len in einem Fest­stel­lungs­ver­fah­ren einen sonderpädagogischen Förderbedarf oder beson­de­ren Bedarf an Pfle­ge, Hil­fe und Unterstützung. Zudem muss Sei­tens des KJGD oder KJPD (Kin­der- und Jugend­ge­sund­heits- bzw. –psych­ia­tri­scher- Dienst) eine Zuord­nung zu den §§53/54 SGB XII oder §35a SGB VIII vor­lie­gen. Die Schu­len bean­tra­gen dann Schul­hel­fer­stun­den bei der zuständigen Schul­auf­sicht in der Außen­stel­le der Senats­bil­dungs­ver­wal­tung des jewei­li­gen Bezirks.

Unse­re Leistungen
Wel­che Tätigkeiten üben Schulassistẹnten /innen aus?
Die Schullassistẹnten /innen der Lieb­lings­kin­der ermöglichen die Mobilität und Ori­en­tie­rung von Schülerinnen und Schülern mit Behin­de­rung im Schulgebäude, auf dem Schulgelände, in der Umge­bung, auf Klas­sen­rei­sen, bei Wan­der­ta­gen und Exkur­sio­nen. Sie ver­wirk­li­chen die Bar­rie­re­frei­heit oder unterstützen bei der Überwindung sol­cher Barrieren.

Sie unterstützen und assis­tie­ren bei den lebens­prak­ti­schen Ver­rich­tun­gen und Bedürfnissen. Zum Bei­spiel beim An- und Aus­klei­den, beim Essen und Trin­ken, bei der Grund­ver­sor­gung, beim Pfle­ge­be­darf, dem Toi­let­ten­gang sowie gene­rell bei hygie­ni­schen Aspekten.

Sie überwachen die Medi­ka­ti­on und übernehmen medi­zi­ni­sche Ver­sor­gun­gen oder anwen­dungs­pfle­ge­ri­sche Verrichtungen.

Sie hel­fen bei der Durchführung von Arbeits- und Unter­richts­vor­ha­ben, beglei­ten die Auf­ga­be­ner­ar­bei­tung und pas­sen Unter­richts­ma­te­ria­li­en an.

Sie assis­tie­ren bei der Instal­la­ti­on, der Anpas­sung und dem Gebrauch beson­de­rer Unterstützungs- und Unter­richts­mit­tel. Das sind zum Bei­spiel Lap­tops und ande­re Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel sowie mecha­ni­sche oder orthopädische Hilfsmittel.

Nach Abspra­che mit den zuständigen Pädagogen beauf­sich­ti­gen sie Arbeits­grup­pen und Arbeitsaufträge der Lerngruppen.

In enger Koope­ra­ti­on mit den ande­ren Fachkräften wir­ken sie an der Förderplanung und der Lern­stan­der­wei­te­rung mit.

Ein­satz­or­te der Schulassistenz
Schulassistẹntinen und Schulassistẹnten wer­den bei Bedarf in allen Schul­ty­pen ein­ge­setzt – von der Ein­gangs­stu­fe bis zum Abitur. Unabhängig von der Schul­form wer­den die Hil­fen so orga­ni­siert, dass sie den erfolg­rei­chen Schul­be­such von der Schul­an­fangs­pha­se bis zum bestmöglichen Abschluss flan­kie­ren. Sie wird in der öffentlichen Schu­le wirk­sam, wie auch selbstverständlich an Schu­len in frei­er Trägerschaft.

Grund­la­ge für jeden Ein­satz ist die Unterstützung zur Ver­wirk­li­chung der Schul­pflicht einer Schülerin/eines Schülers, unabhängig vom jewei­li­gen Standort.

Unse­re Philosophie

  • Hil­fe und Unterstützung für Kin­der und Jugend­li­che mit sonderpädagogischem oder beson­de­rem Förderbedarf, die zusätzlich auf Pfle­ge und Hil­fe ange­wie­sen sind.
  • Gemein­sa­me Erzie­hung von Kin­dern und Jugend­li­chen mit und ohne Behin­de­rung in der Regel­schu­le aber auch ggf. an Förderzentren.
  • Sicher­stel­lung der gemein­sa­men Teil­ha­be aller Kin­der und Jugend­li­chen mit und ohne Behin­de­rung an den schul­pflich­ti­gen Antei­len des Schulalltages.
  • Förderung der Ent­wick­lung zur Selbständigkeit und Autonomie.
  • Ver­tie­fung der sozia­len Kom­pe­ten­zen aller Beteiligten.
  • Jugend­li­che mit Behin­de­rung in die Lage zu ver­set­zen, qua­li­fi­zier­te oder die für sie bestmöglichen Schulabschlüsse zu erreichen.

Bewer­bun­gen
Wir freu­en uns über aussagefähige, vollständige, mit Anschrei­ben, Lebens­lauf und Zeug­nis­sen ver­se­he­ne Bewer­bun­gen für die­se anspruchs­vol­le Tätigkeit. Ver­wen­den Sie dafür bit­te unser Online-Bewer­bungs­for­mu­lar.

Die Sich­tung der Unter­la­gen erfor­dert etwas Zeit. Bei Inter­es­se unse­rer­seits ver­ge­ben wir turnusmäßig Ter­mi­ne zu Vorstellungsgesprächen. Nach erfolg­rei­chen Gesprächen wer­den Kan­di­da­ten in unse­ren Inter­es­sen­ten­pool inte­griert und bei neu­em Betreu­ungs­be­darf zunächst mit Hos­pi­ta­tio­nen für neue Einsätze bei Schülerinnen und Schülern beauf­tragt. Eine Zusa­ge für den kon­kre­ten Ein­satz können wir jedoch erst geben, wenn die Anfor­de­run­gen an den jewei­li­gen Ein­satz mit den Schu­len abge­stimmt wurden.

Vor­aus­set­zung für einen Ein­satz der Schul­as­sis­tenz ist das Vor­lie­gen eines fest­ge­stell­ten Förderbedarfs auf den Gebie­ten: geis­ti­ge Ent­wick­lung, Autis­mus, körperlich- moto­ri­sche Ent­wick­lung, emo­tio­nal-sozia­le Ent­wick­lung, Sehen, Hören, Ler­nen. Schulassistẹnten/innen unterstützen und fördern dann Kin­der und Jugend­li­chen jed­we­der Förderschwerpunkte in allen Schultypen.

Zugangs­vor­aus­set­zun­gen zur Ausübung die­ses Beru­fes sind alle Arten der pädagogischen und/oder medi­zi­nisch pfle­ge­ri­schen Qua­li­fi­ka­tio­nen, wie: Erzieher/innen, Heilpädagogen/innen, Heilerziehungspfleger/innen, Lehrer/innen, Sozialpädagogen/innen, Son­der- oder Rehapädagogen/innen, Therapeut/innen, Kran­ken­schwes­tern/-pfle­ger sowie auch Betrof­fe­ne mit beson­de­ren Kennt­nis­sen (Braille, DGS, LBG, TEACCH, PECS, ABA o.ä.).

Einsätze fin­den immer auf Teil­zeit­ba­sis (zwi­schen 10–20 Ver­trags­wo­chen­stun­den) statt, da die Ber­li­ner Schu­le als Halb­tags­schu­le orga­ni­siert ist. Ein­satz­zeit ist immer die Unter­richts­zeit, die Schul­fe­ri­en sind frei. Vergütung erfolgt nach Trägertarif.

Sozia­le Arbeit in der Schu­le
Koor­di­na­ti­on
Oli­vi­er Rakotovao

Schul­as­sis­tenz / BuT–Leistungen
Koor­di­na­ti­on
Nina Rakotovao

Fort­bil­dun­gen und Schu­lun­gen
Koor­di­na­ti­on
Nina Rakotovao

Die Lieb­lings­kin­der gUG koope­riert seit 2015 ideell und gleich­be­rech­tigt mit der Lebens­hil­fe Ber­lin. Somit kön­nen bei­de Trä­ger auf flan­kie­ren­de Ange­bo­te des Part­ners zurückgreifen.

Wir sind für Sie da!

Die Lieb­lings­kin­der gUG enga­giert sich für Men­schen mit und ohne Behin­de­rung und ihre Rech­te auf ein selbst­be­stimm­tes Leben. Wir set­zen uns für eine Gesell­schaft ein, in der alle dazu­ge­hö­ren – Jung und Alt, Men­schen mit unter­schied­li­chen Fähig­kei­ten, egal wel­cher Herkunft.